Solarpanel auf Schreinerei Ernst Riesen AG Thun

Gebäude Ernst Riesen AG Thun

Solarpanel auf Schreinerei Ernst Riesen AG Thun

677 CHF inkl. MwSt.

ausverkauft

677 CHF inkl. MwSt.

Lage: Thun (BE), Schreinerei Ernst Riesen AG

Kennzahlen zum Solarpanel:

Erwartete Rückzahlung: 32 CHF pro Panel und Jahr

Solarpanel: vom Schweizer Hersteller Megasol

Grösse der Anlage: 70 Solarpanels

InstallationsdatumMärz/April 2021

Vertrag: Diesem Mustervertrag stimmen Sie mit dem Kauf dieses Produkts zu

Vertragslaufzeit: 30 Jahre (mit Rückverkaufsrecht)

Detailinformation: Projektinformation für PanelkäuferInnen

Verfügbarkeit: Finanziert Artikelnummer: S002020-5

Beschreibung

Kennzahlen der Solaranlage

  • Lage: Thun (BE), Schreinerei Ernst Riesen AG
  • Grösse der Anlage: 70 Solarpanels
  • Erwartete Stromproduktion: 23 000 kWh pro Jahr (entspricht rund 5 Haushalten)
  • Eigenverbrauch: 38% verbraucht im Gebäude
  • Einspeisung: 62% verkauft in das Stromnetz
  • Erwartete Unabhängigkeit des Gebäudes im Jahresdurchschnitt: 41%
  • CO2-Einsparung: ca. 6 Tonnen pro Jahr
  • Projektumfang: 47 400 CHF
  • Installationsdatum: März/April 2021

Stärken dieses Projekts

  • Schreinerei deckt Grossteil ihres Energieverbrauchs mit Solarstrom
  • Förderung nachhaltiger und lokal gut vernetzter Unternehmen
  • Nachhaltigen Baustoff Holz mit nachhaltiger Energie verarbeiten
  • Rendite ist vergleichbar mit anderen Solarify-Projekten

Dachpartner Schreinerei Ernst Riesen AG

Seit über 20 Jahren führt Paul Stutz die Ernst Riesen AG. Mit seinen 12 MitarbeiterInnen fertigt er von der einfachen Kellertüre bis zum topmodernen Innenausbau alles, was seine KundInnen wünschen. Nachhaltigkeit und ökologische Produktion gehören dabei seit jeher zur Betriebsphilosophie. Umso mehr freut sich der Geschäftsführer, dass seine Schreinerei künftig einen Grossteil ihres Energieverbrauches mit nachhaltigem Solarstrom vom eigenen Dach decken kann.

Wollen Sie das Solarpanel jemandem schenken?

Ist das Solarpanel ein Geschenk, wählen Sie bitte beim Check-Out die Geschenk-Option und geben Sie Name und Adresse der/des Beschenkten an (pro Bestellung ein/e GeschenkempfängerIn). An diese Person wird alle 3 Monate eine Übersicht über die Erträge geschickt und der Gewinn aus dem Stromverkauf ausbezahlt. Die Rechnung für den Kauf der Solarpanels wird an Sie als Käufer oder Käuferin geschickt.

Einmalvergütung

Die Einmalvergütung (Förderbeitrag) wir vom Bund rund ein Jahr ab Inbetriebnahme der Solaranlage in der Höhe von ca. 20% des Kaufpreises vollständig an den/die KäuferIn ausbezahlt.

Vertragliche Bestimmungen gemäss folgendem Mustervertrag
(Artikel 1 bis 14)

 

Vertrag zum Kauf und zur Installation von Solarpanels sowie Dachuntermiete

 

Solarify GmbH, Firmennummer CHE-254.185.516, Hünibachstrasse 77a 3626 Hünibach, handelnd durch den Geschäftsführer Aurel Christian Schmid (nachfolgend Solarify) und

NAME KUNDSCHAFT, ADRESSE KUNDSCHAFT, WOHNORT KUNDSCHAFT (nachfolgend Kundschaft)

vereinbaren:

 

1. Präambel

Durch diesen Vertrag wird der Verkauf von ANZAHL Panels, sowie Installation, Betrieb, Unterhalt und Vermietung eines geeigneten Standortes auf einem Dach geregelt.

 

2. Kauf

Solarify verkauft der Kundschaft ANZAHL Panels [gemäss Auswahl und Beschrieb Webshop] im Wert von ZAHL CHF (STÜCKPREIS pro Panel)[gemäss Kalkulation Webshop]

Falls die Kundschaft die Bestellung noch nicht im Webshop online über PostFinance bezahlt hat, ist der Preis innert ANZAHL Tagen nach Unterzeichnung des Vertrags durch Banküberweisung bezahlbar. Für die Bestellung gilt ein 10-tägiges Widerrufsrecht.

Solarify GmbH ist mehrwertsteuerpflichtig mit der Nummer: CHE-254.185.516

 

3. Installation

Solarify verpflichtet sich, die Solarpanels nach Bezahlung des Kaufpreises spätestens innert 12 Monaten direkt (d.h. ohne Lieferung an die Kundschaft) auf folgendem Dach zu installieren bzw. installieren zu lassen:

GEBÄUDENAME; ADRESSE, ORT

Die Installation ist im vorstehenden Panelpreis inbegriffen.

 

4. Garantie

Solarify garantiert der Kundschaft eine Funktions- und eine Leistungsgarantie der Panels über die Vertragsdauer von ANZAHL [gemäss Auswahl und Beschrieb Webshop] Jahren. Die Leistungsgarantie garantiert eine Leistung von mindestens 80% der Nennleistung über die Vertragsdauer. Für den gestützt auf diese Garantie allenfalls notwendigen Ersatz von Panels werden Rückstellungen gebildet (s. Kapitel „6. Betrieb“).

 

5. Dachuntermiete

Solarify hat mit dem Grund- und Dacheigentümer einen Mietvertrag abgeschlossen, welcher der Kundschaft vorliegt [Link zum Dachnutzungsvertrag]. Gestützt auf diesen Vertrag und die darin enthaltene Ermächtigung zur Untervermietung, vermietet Solarify der Kundschaft die für den Betrieb des/der erworbenen Panels erforderliche Fläche auf dem vorgenannten Dach. Die Kundschaft verpflichtet sich, sämtliche Pflichten von Solarify (als Hauptmieter, gemäss Vertrag mit dem Dacheigentümer) einzuhalten.

 

6. Betrieb

Solarify betreibt für die Kundschaft die Solarpanels und verkauft den produzierten Strom an den Dacheigentümer und an den lokalen Elektrizitätsversorger. Nach Möglichkeit verkauft Solarify ausserdem die Herkunftsnachweise für den ökologischen Mehrwert der Solarpanels. Solarify führt für jede Solaranlage eine separate Buchhaltung, erfasst Unterhaltsausgaben und bildet Rückstellungen für grössere Ersatzausgaben. Vom Bruttoerlös werden die Unterhaltskosten abgezogen. Quartalsweise bezahlt Solarify der Kundschaft 80% des Nettoertrags (Bruttoerlös aus Verkauf von Strom und Herkunftsnachweis abzüglich Unterhaltsausgaben und Rückstellungen) ihrer Solarpanels per Banküberweisung. 20% des Nettoertrages verbleibt bei Solarify als Entgelt für seinen Arbeitsaufwand. Ein positiver Unterhaltssaldo am Vertragsende wird in demselben Verhältnis (80 zu 20) zwischen den Solarpanelbesitzern (Kundschaft) und Solarify geteilt.

Die Erträge sind von vielen Faktoren wie bspw. Sonneneinstrahlung, Temperatur und Marktpreisen abhängig. Solarify garantiert keinen bestimmten Ertrag. Die Kundschaft kann die Leistung der Solaranlage online einsehen. Die Kundschaft nimmt zur Kenntnis, dass für die Abrechnung die Leistung sämtlicher Panels auf demselben Dach zusammengezählt und nach Anzahl Panels abgerechnet wird.

 

7. Versicherung

Solarify ist für die Versicherung der Panels gegen Sachschäden und für die Eindeckung einer Haftpflichtversicherung besorgt. Die (anteilsmässigen) Prämien werden als Unterhaltskosten vom Bruttoertrag in Abzug gebracht.

 

8. Einmalvergütung

Die Kundschaft ermächtigt Solarify, die Einmalvergütung gemäss Energiegesetz oder andere staatliche und/oder private einmalige Fördergelder zu beantragen. Die Beantragung ist im obenstehenden Kaufpreis inbegriffen. Bei Erhalt der Zahlung leitet Solarify den Betrag vollständig an die Kundschaft weiter. Sollte die Einmalvergütung geringer als erwartet ausfallen, wird die Vergütung proportional gekürzt.

Die Kundschaft ermächtigt Solarify, die Panels für weitere öffentliche oder private Fördergelder oder –massnahmen anzumelden. Entsprechende regelmässige Zahlungen fallen in den Bruttoertrag gemäss Kapitel „6. Betrieb“ hiervor.

 

9. Rücktritt

Solarify kann innert 12 Monaten ab Bezahlung des Kaufpreises gegen Rückerstattung des Kaufpreises vom Vertrag zurücktreten, sofern nicht ausreichend KundInnen vorhanden bzw. Solarpanels für ein Dachprojekt verkauft sind.

 

10. Vertragsdauer

Der vorliegende Vertrag (Dachuntermiete, Betrieb) tritt mit der Unterzeichnung in Kraft und dauert ANZAHL [gemäss Auswahl und Beschrieb Webshop] Jahren ab dem nächsten Quartalsbeginn (jeweils 1. Januar, 1. April, 1. Juli, 1. Oktober) nach Inbetriebnahme der PVA.

Nach Ablauf der ordentlichen Vertragsdauer gehen die Solarpanels entschädigungslos in das Eigentum von Solarify über.

Beide Parteien haben das Recht, den Vertrag jeweils auf Quartalsende (31.3., 30.6, 30.9, 31.12.) ohne Angabe von Gründen unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten per Brief oder E-Mail zu kündigen. Kündigt Solarify den Vertrag, so hat es die Kundschaft zum Restwert (Anhang) zu entschädigen. Kündigt die Kundschaft den Vertrag, so kann sie:

(1) ihre Solarpanels durch Solarify abmontieren lassen, wofür sie die Kosten zu tragen hat,

(2) die Panels an Solarify zum verbleibenden Restwert gemäss Restwerttabelle (integrierender Vertragsbestandteil) abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 5% verkaufen, oder

(3) diese auf eine andere Person übertragen.

Der Rückkaufpreis wird innert 60 Tagen ab Vertragsende zur Zahlung fällig. Bei Variante (3) hat die übernehmende Person Solarify ihre Anschrift und Kontoangaben mitzuteilen und anschliessend den von Solarify ausgestellten Vertrag zu unterzeichnen. Solarify kann die übernehmende Person innert 20 Tagen ab Mitteilung ohne Angabe von Gründen ablehnen, womit der Kundschaft Optionen 1-3 wieder offenstehen.

Die Kundschaft gewährt dem jeweiligen Dacheigentümer insoweit ein Kaufsrecht am Panel zum Restwert als der Dacheigentümer zur Übernahme der Panels gemäss Dachmietvertrag berechtigt oder verpflichtet ist. Die Bezahlung des Restwerts erfolgt – ausser im Konkurs (oder bei Eröffnung eines Nachlassverfahrens oder einer Notstundung) – an Solarify, welche den Restwert an die Kundschaft weiterleitet. Nach Vollzug des Kaufes endet dieser Vertrag.

 

11. Haftungsausschluss

Solarify haftet nur für grobfahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schaden. Solarify haftet nicht für ihre Hilfspersonen.

 

12. Verfügungsbeschränkung

Die Solarpanels dürften nicht verpfändet oder mit Nutzniessung belegt werden.

 

13. Integrierende Bestandteile

Integrierende Bestandteile des Kaufvertrages sind:

–  Hauptmietvertrag (inkl. Anlagen)

–  Restwerttabelle

 

14. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Thun. Der Kaufvertrag untersteht Schweizer Recht.

Ort: Hünibach
Datum: TT.MM.JJ
Unterschrift
Aurel Schmid, Solarify GmbH

Ort: Wohnort

Datum: TT.MM.JJ
Die Kundschaft hat bei Abschluss der Bestellung diesen Vertrags-bestimmungen und den Allgemeinen Geschäfts-bedingungen der Solarify GmbH online zugestimmt.
Kundschaft