Sorgenfreie Lösung für die Beteiligung an einer partizipativen Photovoltaikanlage mit Solarify
Erfüllen Sie die gesetzlichen Anforderungen bei Sanierungen und Neubauten – ohne Solarpanels auf dem eigenen Dach. Solarify bietet Ihnen die passende Lösung gemäss Art. 59 der kantonalen Energieverordnung (kEnv) vom Kanton Wallis.
Im Kanton Wallis gilt bei Neubauten und erheblichen Sanierungen (z.B. vom Dach) eine Solarpflicht. Wenn z.B. ein Chalet oder ein Wohnhaus renoviert wird, müssen Solarpanels installiert werden. Doch nicht alle Besitzer:innen möchten den hohen Aufwand für eine Handvoll Module auf dem Dach, stören sich an der Ästhetik oder wollen den Unterhalt einer eigenen Anlage nicht tragen.
Die rechtliche Herausforderung
Gemäss der Walliser Gesetzgebung und insbesondere der kantonalen Energieverordnung (kEnv) müssen Neubauten und gewisse sanierte Gebäude einen Teil ihres Energiebedarfs durch Eigenstrom decken.
Wer keine eigene Anlage installieren kann oder will, darf sich an Drittanlagen im Wallis oder in benachbarten Kantonen beteiligen. Die Anforderungen hierfür sind jedoch hoch: Die Anlage muss beim Kanton registriert sein und sehr spezifische Kriterien erfüllen.
Die Solarify-Lösung: Beteiligung an einer anderen PV-Anlage statt Eigenbau auf dem Gebäude
Solarify bietet Ihnen eine anerkannte Alternative. Anstatt auf dem eigenen Chalet oder Haus zu bauen, beteiligen Sie sich an einer partizipativen Photovoltaikanlage.
- Konformität: Die angemeldeten Solarify-Anlagen erfüllen alle Kriterien des Kantons Wallis.
- Offiziell registriert: Solarify hat bereits PV-Projekte registriert. Aktuell ist die Anlage BE-PVP-0001 in Lauperswil (BE) beim Kanton Wallis offiziell als partizipative Anlagen gemeldet. Bei Bedarf kann Solarify in Zukunft auch neue Anlagen registrieren lassen.
- Kein Aufwand: Solarify erstellt Ihnen den Kaufvertrag und Sie zahlen die Rechnung. Sie erhalten den Nachweis für Ihre Baubewilligung. Danach übernehmen wir die Planung, den Bau und den Betrieb der Drittanlage.
- Kostengünstig: Die notwendigen Module auf einer partizipativen Anlage kosten weiter weniger als wenn Sie selbst eine Solaranlage mit wenigen Modulen auf Ihrem Dach installieren.
- Finanzieller Vorteil: Als Eigentümer:in von Solarmodulen auf einer registrierten Anlage von Solarify erhalten Sie alle drei Monate Ihre Erträge aus dem Stromverkauf. So entsteht über die Laufzeit der Anlage sogar ein erwarteter Gewinn für Sie.
Beispiel: registrierte Anlage in Lauperswil

Merkmale:
- Gesamtleistung: 270 kWp
- Anzahl Panels: 550 Module
- Standort: Lauperswil (BE) – als Drittanlage für das Wallis angemeldet
- Kantonale Registrierungs-Nr.: BE-PVP-0001
Fragen?
Melde dich bei unserem
Leiter Crowdfinanzierung, Lukas Krienbühl:
kontakt@solarify.ch ¦ +41 31 561 93 23
Dein Weg zur Baubewilligung
- Erforderte Elektrizitätserzeugung: Du berechnest deinen Bedarf gemäss den kantonalen Vorgaben.
Melde dich danach einfach bei uns mit der Angabe der erforderten Leistung (kWp) zur Deckung des Strombedarfs deines Gebäudes. - Offerte: Solarify erstellt dir eine Offerte zur Deckung der geforderten Stromerzeugung.
- Beteiligungsvertrag: Danach erwirbst du die entsprechende Anzahl Module an einer registrierten Solarify-Anlage.
- Nachweis: Du erhältst von Solarify den Beteiligungsvertrag für deine Module und die kantonale Registrierungsbestätigung der Anlage für dein Baugesuch (gemäss Vollzugshilfe kENv des Kantons Wallis).
- Dein Baugesuch: Du fügst diese Dokumente deinem Baugesuch bei.
Bist du bereit für dein Neubauprojekt oder deine Sanierung im Wallis?
Kontaktiere uns für ein unverbindliches Angebot zur Erfüllung deiner Solarpflicht.
Andere Kantone
Kennt dein Kanton eine ähnliche Pflicht und Beteiligungsmöglichkeiten an Drittanlagen? Dann kontaktiere uns und wir prüfen, ob Solarify die kantonalen Vorgaben erfüllen kann.

