Fragen & Kontakt

Kaufen, Verkaufen, Verschenken

Mit Solarify-Solarpanels leisten Sie einen sichtbaren Beitrag zu einer erneuerbaren Schweiz und erzielen damit erst noch eine kleine Rendite. Mit flexiblen Beträgen und ganz ohne Aufwand investieren Sie wirksam in Schweizer Solarprojekte Ihrer Wahl. Damit ermöglichen Sie Solaranlagen, die ohne Sie nicht gebaut werden könnten. Das ist ein echter Mehrwert für eine nachhaltige Energiezukunft, der sich im Gegensatz zu vielen anderen nachhaltigen Finanzanlagen sehr einfach aufzeigen lässt. Solarify-Solarpanels bieten auch eine einfache Möglichkeit, Ihren eigenen Stromverbrauch oder den Ihrer Firma auf nachhaltige Weise auszugleichen.

Die Solarpanels gehören Ihnen und Sie können darüber verfügen. Im Rahmen des Kauvertrages geben Sie Solarify den Auftrag, Ihre Panels auf einem geeigneten Dach zu installieren und zu betreiben. Dieses Eigentumsmodell schafft Sicherheit für Sie, denn Ihr finanzielles Risiko hängt damit nicht direkt von Solarify ab. Selbst wenn es Solarify nicht mehr gäbe, würden die Panels in Ihrem Eigentum bleiben und könnten weiter gewinnbringen Strom produzieren oder aber zu ihrem Restwert verkauft werden (Vgl. «Was passiert mit meinen Panels, sollte Solarify Konkurs gehen?»). Das ist ein entscheidender Unterschied im Vergleich zu vielen anderen nachhaltigen Investitionsmöglichkeiten.

Sie können Ihre Panels jederzeit Solarify zum Rückkauf anbieten oder an Drittpersonen weiterverkaufen. Kaufangebote können auf unserem Marktplatz publiziert werden. Bei Projekten mit Indach-Anlagen (auf der Bestellseite speziell vermerkt) erwerben Sie nicht die Solarpanels als solche, sondern lediglich das Nutzungsrecht daran, da eine Indach-Anlage rechtlich als Teil der Gebäudehülle angesehen wird. Auch das Nutzungsrecht besteht unabhängig von Solarify und Sie können es jederzeit weiterverkaufen.

Ja, Sie können Ihre Panels jederzeit Solarify zum Rückkauf anbieten oder an Drittpersonen weiterverkaufen. Kaufangebote können auf unserem Marktplatz publiziert werden. Dabei können Panels über unseren Marktplatz höchstens zum massgeblichen Restwert zum gewünschten Verkaufszeitpunkt gemäss der Restwerttabelle im ursprünglichen Kaufvertrag (lineare quartalsweise Abschreibung über die gesamte Projektdauer) angeboten werden. Selbstverständlich steht es Ihnen frei, auf anderem Weg nach interessierten Käufer:innen zu suchen und Ihre Panels gegebenenfalls auch teurer zu verkaufen. Bislang konnten sämtliche Panels problemlos weiterverkauft werden.

Ja, mit einem Solarify-Solarpanel schenken Sie echten Mehrwert: Ein nachhaltiges, sinnvolles Geschenk, das wirklich etwas bewirkt. Mit einem Solarpanel leisten Sie einen direkten Beitrag zu einer grüneren Zukunft und die beschenkte Person profitiert über Jahrzehnte von den Erträgen aus dem Stromverkauf. Dieses Geschenk macht also garantiert lange Freude. Wählen Sie auf der Bestellseite ganz einfach die Geschenkoption aus. Auf Anfrage erhalten Sie von uns auch eine Geschenkurkunde zum Übergeben. Alles rund um Solarify-Panels als Geschenk finden Sie hier.

Im Todesfall gehen Ihre Panels automatisch auf die Erb:innen über. Diese können die Panels (im Falle mehrerer Erb:innen) entweder als Erbengemeinschaft halten und gemeinsam darüber verfügen oder aber gemeinsam eine:n einzelne:n Eigentümer:in für die Panels bestimmen. Natürlich können Sie auch testamentarisch regeln, an wen die Panels übergehen sollen. Zu gegebener Zeit können sich die Erb:innen mit einer Kopie des Erbscheins bei uns melden und wir hinterlegen die Angaben der neuen Besitzer:innen unkompliziert in unserem System.

Der Preis ist je nach Projekt unterschiedlich und ergibt sich aus den effektiven Gesamtprojektkosten verteilt auf die Anzahl verbauter Module. Unterschiede im Preis entstehen hauptsächlich aufgrund der Komplexität und Grösse des Daches, in Abhängigkeit von den verwendeten Modul-Typen und weiteren Materialkomponenten sowie verschiedener ortsspezifischen Faktoren. Die Preise variieren grundsätzlich zwischen rund 500 und 1000 Franken pro Panel. Bei Projekten mit teureren Modulen sind aber grundsätzlich auch die erwarteten Rückzahlungen höher, sodass die erwartete Rendite vergleichbar ist oder sogar höher sein kann. Details zur projektspezifischen Wirtschaftlichkeitserwartung finden Sie direkt auf der jeweiligen Verkaufsseite.

Erträge, Rendite, Abrechnung

Solarify verkauft den von Ihren Solarpanels produzierten Strom an den oder die Dacheigentümer:in (Eigenverbrauch) und die  Überschussproduktion an den lokalen Verteilnetzbetreiber (Einspeisung) oder andere Vermarktungspartner:innen – nach Möglichkeit inklusive Herkunftsnachweise (HKN). Verteilnetzbetreiber:innen sind gesetzlich zur Abnahme des Überschusses verpflichtet. Andere Vermarktungsmöglichkeiten prüft und nutzt Solarify soweit möglich, wenn diese höhere Vergütungen versprechen. Von den effektiven Bruttoerträgen aus dem Stromverkauf ziehen wir die Kosten für den Unterhalt und die Versicherungen der Anlage sowie die Prämie für die Dacheigentümer:innen ab und zahlen Ihnen 85% der resultierenden Nettoerträge aus. Die restlichen 15% gehen an Solarify für unseren Betriebs- und Managementaufwand. Abweichungen von dieser Ertragsteilung sind je nach Projekt möglich; die massgeblichen Zahlen finden Sie jeweils direkt in den Verkaufsunterlagen des spezifischen Projektes. In den regelmässigen Abrechnungen stellen wir die effektiven Erträge und Abzüge transparent dar.

Als private Käufer:in erhalten Sie Ihre Abrechnung alle drei Monate per E-Mail. Das Dokument zeigt die Performance Ihrer Panels sowie alle Geldflüsse transparent auf. Die Abrechnung erfolgt jeweils vier bis sechs Wochen nach Quartalsende. Dies weil wir auf die Abrechnungen für die Vergütung des eingespeisten Stroms warten müssen, die ihrerseits meist erst mehreren Wochen nach Quartalsende eintreffen. Die Auszahlung des Quartalsertrags auf Ihr Konto erfolgt jeweils wenige Tage nach dem Versand der Abrechnung.

Als mehrwertsteuerpflichtige Firma erhalten Sie nur einmal jährlich eine Abrechnung per E-Mail für alle vier Quartale inklusive einer Empfehlung, wie die Erträge und Wertentwicklung Ihrer Panels in Ihrer Buchhaltung aufzuführen sind. Die Abrechnung erfolgt vier bis sechs Wochen nach Jahresende.

Im Kaufpreis pro Panel ist der erwartete Auszahlbetrag für die Einmalvergütung des Bundes (EIV) inbegriffen. Die EIV wird erwartungsgemäss nach ca. 1-2 Jahren vollumfänglich an Sie als Käufer:in ausbezahlt (sobald wir den Beitrag vom Bund erhalten haben). Der ursprüngliche Panelwert abzüglich des erwarteten Auszahlbetrags für die EIV wird über die Vertragsdauer linear abgeschrieben, sodass der Restwert der Panels nach Ende der Projektlaufzeit 0 beträgt. Sofern die Auszahlung der Einmalvergütung zum fraglichen Zeitpunkt noch nicht erfolgt ist, ist der erwartete Auszahlbetrag für die Einmalvergütung zum Restwert hinzuzurechnen. Die Restwerte für jedes Quartal sind im Kaufvertrag festgehalten. Der quartalsweisen Abschreibung stehen die ebenfalls quartalsweisen Erträge gegenüber. Sind die Erträge höher als die Abschreibung (was erwartungsgemäss im Jahresschnitt immer der Fall ist), entsteht ein Wertzuwachs. Bereits in den ersten Betriebsquartalen können Sie demzufolge einen kleinen Reingewinn erzielen.

Solarify garantiert keinen bestimmten Ertrag und keine fixe Rendite. Denn der effektive Ertrag ist abhängig von der Sonneneinstrahlung, der Jahreszeit, den Strompreisen sowie den Unterhaltskosten über die Projektlaufzeit. Gestützt auf Erfahrungswerte und unser Berechnungsmodell kann jedoch erwartet werden, dass ein Panel über die Projektlaufzeit eine durchschnittliche jährliche Rendite von 2-3% (IRR) generiert. Für mehrwertsteuerpflichtige Firmen ist die Rendite wegen der Möglichkeit des Vorsteuerabzugs sogar noch etwas höher. Im Detailinformationsdokument auf den jeweiligen Verkaufsseiten legen wir die Erwartungswerte für die spezifischen Projekte zusammen mit den unterliegenden Annahmen transparent dar. Das Dokument ist sowohl für Private als auch für mehrwertsteuerpflichtige Firmen verfügbar.

Als private Käufer:in müssen Sie den Restwert Ihrer Panels (die Panels werden über die Laufzeit linear abgeschrieben) als Vermögenswert angegeben und versteuern. Die massgeblichen Restwerte für jedes Quartal werden in der Restwerttabelle im Kaufvertrag festgelegt. Die jährlichen Reinerträge (Rückzahlungen aus dem Stromverkauf abzüglich der Abschreibung auf dem Panelwert) werden als weitere steuerbare Einkünfte versteuert. Jedes Jahr erhalten Sie von uns einen Steuernachweis mit einer Übersicht der massgeblichen Werte.

Als mehrwertsteuerpflichtige Firma erhalten Sie mit der jährlichen Abrechnung eine Anleitung, wie Sie die Erträge in Ihrer Buchhaltung korrekt aufführen. Beim ursprünglich bezhalten Panelpreis können Sie den Vorsteuerabzug geltend machen, was die Rentabilität für Sie steigert. Wir empfehlen Ihnen, den Wert exklusiv Mehrwertsteuer über die Projektlaufdauer grundsätzlich linear abzuschreiben. Der Wert der erwarteten Einmalvergütung (EIV), der im ursprünglich bezahlten Panelpreis enthalten ist, wird im Auszahlungsjahr zu 100% abgeschrieben.

Herstellung, Betrieb, Versicherung

Unsere Solarpanels beziehen wir grundsätzlich von der Schweizer Firma Megasol mit Hauptsitz in Deitingen (SO). Deren Indach- und Spezialmodule werden am Produktionsstandort Deitingen gefertigt, die Standardmodule in der firmeneigenen Fabrik in China. Beide Werke wie auch jene der Zulieferer von Megasol werden ausschliesslich mit Strom aus erneuerbaren Quellen (Wasserkraft und Photovoltaik) betrieben. Megasol überwacht und garantiert zudem die Einhaltung hoher Sozial- und Umweltstandards in der gesamten Lieferkette. Details zu den Produktionsbedingungen finden Sie in unserem Blog.

Solarify betreibt die Solaranlage gestützt auf die Panelkaufverträge und einen Vertrag mit dem oder der Dachbesitzer:in. Solarify ist damit verantwortlich für die Stromvermarktung sowie die Wartung und die Verwaltung der Panels und der Anlage. Dafür bekommt Solarify in der Regel 15% des Nettoertrags aus dem Solarstromverkauf (der Anteil kann je nach Projekt geringfügig variieren).

Die Projektlaufdauer ist projektabhängig und beträgt in der Regel 25 bis 40 Jahre. Unterschiede ergeben sich insbesondere aufgrund der Art und des Zustands der Dächer, der Wirtschaftlichkeit der Anlagen und der verwendeten Solarmodultypen. Als Panelbesitzer:in sind Sie aber nicht zwingend für die ganze Projektlaufdauer gebunden. Sie können Ihre Panels auch bereits früher jeweils per Quartalsende an Dritte weiterverkaufen oder an Solarify zum Kauf anbieten.

Die Laufdauer der Projekte steht in direktem Zusammenhang mit der erwarteten Lebensdauer einer Solaranlage. Diese liegt bei der neuesten Generation Solarmodule bei 40 bis 50 Jahren. Sowohl aus finanziellen als auch aus ökologischen Gründen macht es Sinn, diesen Zeitraum möglichst gut auszunutzen. So können wir mit der bereits vorhandenen Infrastruktur möglichst lange grünen Strom produzieren und mit der gleichen Anfangsinvestition länger Erträge erwirtschaften. Kürzere Projektlaufzeiten sind daher grundsätzlich nicht sinnvoll. Allerdings sind Sie als Käufer:in nicht zwingend während dieser ganzen Zeit gebunden, sondern können Ihre Panels bereits vor Ablauf der Projektlaufdauer an Dritte weiterverkaufen oder an Solarify zum Kauf anzubieten.

Als Panelbesitzer:in erhalten Sie Zugriff zum online Anlagemonitoring, das wir für alle unsere Solaranlagen einrichten. So können Sie den Zustand und die Leistung der Solaranlage jederzeit online kontrollieren. 

Solarify versichert jede Anlage über die Gebäudeversicherung sowie über eine spezielle Anlagenversicherung gegen mögliche Schäden. Geht ein Panel während der Vertragslaufzeit kaputt, wird es durch Solarify kostenlos ersetzt.
Unser Team überwacht die Performance aller Solaranlagen im Solarify-Portfolio laufend. Kommt es zu einer Störung, wird diese sofort analysiert und allenfalls notwendige Massnahmen zur Behebung werden schnellstmöglich eingeleitet. Bei längeren Ausfällen greift unsere Versicherung. Allfällige Ausfallentschädigungen erhalten Sie mit der nächsten Abrechnung ausbezahlt.

Einzelne Panels abzumontieren und anderenorts weiterzuverwenden, ist aufgrund des beträchtlichen Zusatzaufwandes, der zu Lasten der Paneleigentümer:innen gehen würde, absolut nicht lohnenswert.  Stattdessen ist es viel einfacher und billiger, Ihre Panels zu verkaufen und mit dem Geld ein neues Panel zu kaufen. Verkaufsangebote können auf unserem Marktplatz publiziert werden. Auch ein Verkaufsangebot an Solarify ist jederzeit möglich. Bei Projekten mit Indach-Anlagen (auf der Bestellseite speziell vermerkt) entfällt die Möglichkeit der Demontage von vornherein, zumal Sie lediglich das Nutzungsrecht am Panel erwerben. Dieses können Sie aber ebenfalls jederzeit verkaufen.

Nach Ablauf der Projektlaufzeit sind die Solarpanels abgeschrieben und haben voraussichtlich einen Gewinn abgeworfen. Grundsätzlich gehen die Solarpanels danach in das Eigentum der Dacheigentümer:innen über. Diese können die Anlage auf eigene Kosten weiterbetreiben oder ersetzen. Die im Panelpreis bereits integrierte vorgezogene Recyclinggebühr stellt die fachgerechte Entsorgung sämtlicher Panels sicher. Solarpanels haben heute einen Recycling-Grad von bis zu 98%.

Stromproduktion, CO2-Einsparung, Solarstrommarkt

Der effektive Jahresertrag der Module hängt vom Modultyp und dem jeweiligen Standort ab. Als Daumenregel gilt: Ein Solarpanel produziert in der Schweiz ca. 400 Kilowattstunden (kWh) Strom pro Jahr. Damit kann man ca. ein Jahr lang 300 iPads betreiben, 17’000km mit einem Elektrovelo fahren, sich 250 Stunden die Haare trocken föhnen oder 3’000 Liter Wasser aufkochen. 5 Panels decken etwa den durchschnittlichen Jahresstromverbrauch einer Privatperson in der Schweiz.

Nach Möglichkeit verkauft Solarify die Herkunftsnachweise (HKN) zusammen mit dem produzierten Strom. Einige Elektrizitätswerke vergüten die HKN zusätzlich zur regulären Einspeisevergütung. Weil die Nachfrage nach Solar-HKN insgesamt weit unter dem Angebot liegt, ist kein funktionierender Markt dafür entstanden und die Elektrizitätswerke vergüten die HKN in der Regel nur zu sehr niedrigen Tarifen, wenn überhaupt. Ändern könnte sich die Situation mit der Einführung von ökologischen Basis-Stromprodukten durch die Elektrizitätswerke. Unabhängig davon sorgen Sie als Käufer:in mit der Produktion Ihrer Panels aber bereits heute in jedem Fall dafür, dass der Solarstromanteil im Netz zunimmt und weniger nachhaltige Stromquellen verdrängt werden.

Im Betrieb spart Solarenergie verglichen mit dem prä-solaren Europäischen Verbrauchermix aus dem Jahr 2000 394 g CO2 pro kWh ein (Daten der European Environment Agency). Die Verwendung eines fixen Referenzjahres hat den Vorteil, dass sowohl Einsparungen im Vergleich zum jeweiligen Jahresstrommix als auch bereits verhinderten Emissionen durch die Substitution fossiler Brennstoffe durch erneuerbare Energien berücksichtigt werden. Nicht eingerechnet sind bei diesem Vergleich die Emissionen für die Herstellung und Entsorgung der Panels, weil auch bei den anderen Energiequellen lediglich die Betriebs-Emissionen berücksichtigt sind. Inklusive Herstellung, Transport, Installation und Entsorgung verursacht die Produktion einer kWh Solarstrom in der Schweiz heute im Schnitt Treibhausgas-Emissionen von 42.5 g CO2 und bleibt damit um ein Vielfaches ökologischer als die Stromproduktion aus anderen Energiequellen, die sie ersetzen kann. Zumal die Solarify-Panels von Megasol ausschliesslich mit Hilfe erneuerbarer Energien (Solar und Wasserkraft) produziert werden, weisen sie zudem eine unterdurchschnittliche Emissionsbilanz auf.

Die Tarife für den Solarstrom-Eigenverbrauch werden jährlich an den Netzstrompreis der Dachpartner:innen angepasst. Je höher deren Strompreise, desto höher also der Wert des eigenverbrauchten Solarstroms. Der Strommarkt unterliegt regelmässigen Preisschwankungen, die sich über die Projektlaufdauer zumindest teilweise ausgleichen können. In der Tendenz rechnen wir mit einer leichten Strompreisteuerung für Endkund:innen und entsprechend über die Zeit leicht steigenenden Eigenverbrauchstarifen. Dies insbesondere gestützt auf die Erwartung, dass die Stromnachfrage künftig tendenziell zunehmen und die Netzkosten wegen des nötigen Netzumbaus für eine erneuerbare Enerigewelt zumindest in einer längeren Übergangsphase steigen werden.

Auch die Vergütungen für den eingespeisten Strom sind abhängig von den aktuellen Entwicklungen am Strommarkt und schwanken teilweise sehr stark, wobei die einzelnen Elektrizitätswerke unterschiedliche Vergütungsmodelle haben. Grundsätzlich hat Winterstrom derzeit mehr Wert als Sommerstrom und Morgen- und Abendstrom haben mehr Wert als Mittagsstrom. Mit zunehmender Flexibilität und intelligenter Allokation der Energie im Netz (u.a. durch den Ausbau von Speicherlösungen) werden sich die Preiskurven am Markt mittelfristig aber wieder glätten und damit auch die Einspeisetarife stabilisieren. Detaillierte Erläuterungen zu unseren aktuellen Annahmen zur Strompreisentwicklung bei spezifischen Projekten finden Sie in den Verkaufsunterlagen der jeweiligen Projekte.

In der Schweiz gibt es für Solaranlagen eine Einmalvergütung (EIV) des Bundes in der Höhe von ca. 20% der Anlagekosten. Mit dieser Subvention sollen die insgesamt weitaus bedeutenderen Subventionen für andere Energiequellen, wie insbesondere die Atom- oder Kohleenergie, zumindest teilweise kompensiert werden. Die Einmalvergütung wird normalerweise innerhalb der ersten zwei Betriebsjahre ausbezahlt und von uns vollständig an Sie als Paneleigentümer:in weitergeleitet. Anschliessend gibt es keine Subventionen mehr und das Geschäftsmodell ist alleine durch den Stromverkauf an die Dachbesitzer:innen und ins Netz rentabel.

Risiko

Der Auftrag zur Installation wird nur erteilt, wenn die Finanzierung (gegebenenfalls auch durch grössere Backup-Finanzierungspartner) gesichert ist. Sollte die Finanzierung und damit auch die Projektumsetzung gänzlich scheitern, werden bereits bezahlte Kaufbeträge vollumfänglich zurückbezahlt.

Solarify bestimmt den Verkaufspreis der Panels basierend auf verbindlichen Offerten der Installationspartner:innen. Falls es in der Umsetzung zu Kostenüberschreitungen kommt, übernimmt Solarify diese Kosten.

Nein, abgesehen vom ursprünglichen Kaufpreis müssen Sie als Paneleigentümer:in in keinem Fall zusätzliches Geld in das Projekt einschiessen.

Die Verträge, die wir für die Vermietung der Dachfläche und den Betrieb der Solaranlagen mit den Dachpartner:innen abschliessen, sind im Grundbuch eingetragen und gelten entsprechend auch für künftige Gebäudeeigentümer:innen. Sowohl die aktuellen als auch künftige Gebäudeeigentümer:innen haben das Recht, die Solaranlage unter Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist selbst zu übernehmen, z.B. um einen anschliessenden Weiterverkauf des Gebäudes zu vereinfachen oder die Eigentumsverhältnisse der Solaranlage nach einer Gebäudeübernahme neu zu regeln. In diesem Fall werden die Paneleigentümer:innen mit dem Restwert der Panels entschädigt.

Sollte Solarify die Geschäftstätigkeit aufgeben, bleiben die Panels (bei Indach-Solaranlagen die Nutzungsrechte an den Panels) im Eigentum der Käufer:innen und auf dem Dach. Das ist ein entscheidender Unterschied im Vergleich zu anderen nachhaltigen Investitionsmöglichkeiten, wo Sie kein Eigentum erwerben und Ihr finanzielles Risiko direkt von der Firma abhängt, die Ihr Geld investiert. Im Konkursfall von Solarify gibt es drei Optionen:

1.) Der/die Dacheigentümer:in kauft die Solaranlage und entschädigt die Paneleigentümer:innen zum Restwert der Panels.
2.) Ein anderer Contractor (oder ein:e einzelne:r bestehende:r Paneleigentümer:in) kauft die Anlage, entschädigt die (weiteren) Paneleigentümer:innen zum Restwert der Panels und schließt anschliessend eine neue Vereinbarung mit dem/der Dacheigentümer:in.
3.) Ein anderer Solardienstleister übernimmt die Tätigkeiten von Solarify und führt das Projekt weiter.

In allen Fällen werden die Paneleigentümer:innen finanziell nicht geschädigt. Damit die Koordination zwischen den involvierten Parteien möglichst gut funktioniert, übergibt Solarify jährlich eine Liste mit den Namen, Adressen und Email-Adressen ihrer Kundschaft an eine Anwaltskantzlei (Details sind im Vertrag geregelt). Diese bewahrt die Informationen über die Projektlaufzeit treuhänderisch auf, beruft im Konkursfall von Solarify eine Versammlung der Kunden-Gemeinschaft und der Dacheigentümerschaft ein und erläutert die Möglichkeiten zum weiteren Vorgehen.